Excellent Pi Duschset Wandmontage mit Regenbrause kupfer AREX.1281CB
Artikelnummer AREX1281CB
545,82 € inkl. MwSt.
UVP: 576,00 €
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Produktbeschreibung
PI Wand-Duschset mit 25 cm Regenduschkopf, gebürstetes Kupfer AREX.1281CB
AREX.1281CB Duschset der Serie Pi in gebürstetem Kupfer aus Messing, mit Kerox-Kopf und mechanischem Umschalter.
Hauptmerkmale:
- Ausführung aus Messing in gebürstetem Kupfer: Die langlebige und elegante Oberfläche verleiht jedem Badezimmer einen Hauch von Luxus, ist kratzfest und pflegeleicht.
- Kerox-Keramikkopf: Der hochwertige Kerox-Keramikkopf sorgt für Zuverlässigkeit und Präzision bei der Regulierung, was für den Bedienkomfort entscheidend ist.
- Mechanischer Umschalter zwischen Kopfbrause und Handbrause: Ermöglicht einen einfachen Wechsel des Wasserauslasses zwischen Kopfbrause und Handbrause und sorgt so für Flexibilität und Komfort beim Duschen.
- Einstellbare Ausladung der Stange: Bietet zusätzlichen Komfort und die Möglichkeit der Anpassung an individuelle Vorlieben, sodass sowohl der Duschkopf als auch die Handbrause perfekt eingestellt werden können.
- Modernes und elegantes Design: Die Duschgarnitur verbindet Funktionalität mit modernem Stil und ist eine perfekte Ergänzung für jedes Badezimmer.
Produktdaten
Marke: Excellent
Serie: Pi
Produktverfügbarkeit: Sofort lieferbar
Lieferumfang: Batterie mit Schalter, Duschkopf, Duschkopf, Duschschlauch, Duschstange
Armaturtyp: gewöhnlich
Montageart: Wandmontage
mit Kopfbrause: mit Kopfbrause
Farbe: kupfer
EAN: 5903357251482
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Maße inkl. Verpackung: 45 x 12 x 115 cm
Gewicht inkl. Verpackung [kg]: 5.800
Garantie [Monate]: 24
Angaben des Herstellers:
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Angaben des Herstellers
Fragen und Antworten (2)
Wie wird die Farbe aufgetragen?
Das Set ist in PVD-Technologie gefertigt.
Wie lang ist die Garantiezeit und was umfasst sie?
Gültig ab: 01.03.2025Allgemeine GarantiebedingungenGegenstand der Garantie sind alle Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima1. Geltungsbereich der Garantie1.1. Garantiegeber für Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima ist der Hersteller...
Gültig ab: 01.03.2025
Allgemeine Garantiebedingungen
Gegenstand der Garantie sind alle Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima
1. Geltungsbereich der Garantie
1.1. Garantiegeber für Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima ist der Hersteller – die Firma Excellent S.A.
1.2. Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die auf dem Gebiet der Republik Polen verkauft wurden und sich zum Zeitpunkt der Durchführung des Garantieverfahrens auf diesem Gebiet befinden.
1.3. Die Garantie gilt für den Erstkäufer des Produkts und ist nicht übertragbar.
1.4. Die Garantie für das verkaufte Produkt schließt die Rechte des Käufers aus der Gewährleistung gemäß den Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuchs weder aus, noch schränkt sie diese ein oder setzt sie außer Kraft.
2. Garantieerklärung
2.1. Der Garantiegeber erklärt, dass die Produkte gemäß den erforderlichen Anforderungen für den allgemeinen Einsatz im Bauwesen zugelassen sind.
2.2. Der Garantiegeber erklärt die Übereinstimmung der Produkte mit der Kennzeichnung und garantiert ihre Eignung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, sofern ihre Montage und Nutzung den in den Allgemeinen Garantiebedingungen und der Montageanleitung festgelegten Grundsätzen und Anforderungen entsprechen.
2.3. Der Garantiegeber haftet für Produktmängel, die bei der Warenannahme vor der Montage oder während der Nutzung festgestellt werden und auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
2.4. Der Garantiegeber erklärt, dass ein mangelhaftes Produkt vom Hersteller kostenlos repariert oder durch ein gleichwertiges oder ein anderes Produkt von vergleichbarem Wert ersetzt wird,
das frei von Mängeln ist.
2.5. Im Falle eines Austauschs des Produkts gegen ein neues oder bei Durchführung wesentlicher Reparaturen am Produkt beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung der mangelfreien Ware an den Kunden von Neuem zu laufen.
2.6. Im Falle geringfügiger Reparaturen am Produkt verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, in dem der Kunde das Produkt aufgrund des Mangels nicht nutzen konnte.
2.7. Der Gewährleistungsgeber haftet nicht für Mängel, die auf Montage-, Nutzungs- oder Wartungsfehler zurückzuführen sind, die nicht den Anweisungen des Herstellers entsprechen, sowie für mechanische Beschädigungen an Produkten, die vom Verkäufer abgeholt oder bereits montiert wurden. Der Käufer sollte das Produkt bei der Abholung überprüfen. Mit der Abnahme des Produkts wird davon ausgegangen, dass es vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert wurde. Die Montage des Produkts bestätigt, dass vor der Montage keine sichtbaren Mängel oder Unvollständigkeiten am Produkt vorlagen.
2.8. Der Garantiegeber haftet nicht für eigenmächtige Umbauten oder konstruktive Änderungen sowie für Störungen an der Wasser- oder Elektroinstallation, die während der Garantiezeit auftreten.
2.9. Der Garantiegeber erklärt, dass die aktuellen Allgemeinen Garantiebedingungen für den Kunden auf der Website www.excellent.com.pl verfügbar sind und auf jeden Wunsch des Kunden per E-Mail zugesandt werden.
3. Garantiezeitraum
Armaturen der Serien „Excellent“ und „Axel“ – der Hersteller gewährt:
10 Jahre Garantie auf die Haltbarkeit des Gusskörpers der Armatur.
5 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Keramikkartuschenkopfs des Mischers.
2 Jahre Garantie auf die Beschichtung
2 Jahre Garantie auf die übrigen Teile der Armatur.
Allgemeine Garantiebedingungen
Gegenstand der Garantie sind alle Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima
1. Geltungsbereich der Garantie
1.1. Garantiegeber für Produkte der Marken Excellent, Axel und Actima ist der Hersteller – die Firma Excellent S.A.
1.2. Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die auf dem Gebiet der Republik Polen verkauft wurden und sich zum Zeitpunkt der Durchführung des Garantieverfahrens auf diesem Gebiet befinden.
1.3. Die Garantie gilt für den Erstkäufer des Produkts und ist nicht übertragbar.
1.4. Die Garantie für das verkaufte Produkt schließt die Rechte des Käufers aus der Gewährleistung gemäß den Bestimmungen
des Bürgerlichen Gesetzbuchs weder aus, noch schränkt sie diese ein oder setzt sie außer Kraft.
2. Garantieerklärung
2.1. Der Garantiegeber erklärt, dass die Produkte gemäß den erforderlichen Anforderungen für den allgemeinen Einsatz im Bauwesen zugelassen sind.
2.2. Der Garantiegeber erklärt die Übereinstimmung der Produkte mit der Kennzeichnung und garantiert ihre Eignung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch, sofern ihre Montage und Nutzung den in den Allgemeinen Garantiebedingungen und der Montageanleitung festgelegten Grundsätzen und Anforderungen entsprechen.
2.3. Der Garantiegeber haftet für Produktmängel, die bei der Warenannahme vor der Montage oder während der Nutzung festgestellt werden und auf Herstellungsfehler zurückzuführen sind.
2.4. Der Garantiegeber erklärt, dass ein mangelhaftes Produkt vom Hersteller kostenlos repariert oder durch ein gleichwertiges oder ein anderes Produkt von vergleichbarem Wert ersetzt wird,
das frei von Mängeln ist.
2.5. Im Falle eines Austauschs des Produkts gegen ein neues oder bei Durchführung wesentlicher Reparaturen am Produkt beginnt die Gewährleistungsfrist ab dem Zeitpunkt der Lieferung der mangelfreien Ware an den Kunden von Neuem zu laufen.
2.6. Im Falle geringfügiger Reparaturen am Produkt verlängert sich die Gewährleistungsfrist um den Zeitraum, in dem der Kunde das Produkt aufgrund des Mangels nicht nutzen konnte.
2.7. Der Gewährleistungsgeber haftet nicht für Mängel, die auf Montage-, Nutzungs- oder Wartungsfehler zurückzuführen sind, die nicht den Anweisungen des Herstellers entsprechen, sowie für mechanische Beschädigungen an Produkten, die vom Verkäufer abgeholt oder bereits montiert wurden. Der Käufer sollte das Produkt bei der Abholung überprüfen. Mit der Abnahme des Produkts wird davon ausgegangen, dass es vollständig und in einwandfreiem Zustand geliefert wurde. Die Montage des Produkts bestätigt, dass vor der Montage keine sichtbaren Mängel oder Unvollständigkeiten am Produkt vorlagen.
2.8. Der Garantiegeber haftet nicht für eigenmächtige Umbauten oder konstruktive Änderungen sowie für Störungen an der Wasser- oder Elektroinstallation, die während der Garantiezeit auftreten.
2.9. Der Garantiegeber erklärt, dass die aktuellen Allgemeinen Garantiebedingungen für den Kunden auf der Website www.excellent.com.pl verfügbar sind und auf jeden Wunsch des Kunden per E-Mail zugesandt werden.
3. Garantiezeitraum
Armaturen der Serien „Excellent“ und „Axel“ – der Hersteller gewährt:
10 Jahre Garantie auf die Haltbarkeit des Gusskörpers der Armatur.
5 Jahre Garantie auf die Funktionsfähigkeit des Keramikkartuschenkopfs des Mischers.
2 Jahre Garantie auf die Beschichtung
2 Jahre Garantie auf die übrigen Teile der Armatur.
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